Der Befragungsbogen
wurde so aufgebaut, dass Informationen zur Größe der
Kommune und der Verwaltung,
zu den geplanten Einführungskosten, zum
Einführungsstand
und zur Akzeptanz des NKRS (Ziele und Instrumente)
gewonnen werden sollten.
Bezüglich der Akzeptanz
zum NKRS und der Einwohnergröße, beziehungsweise
der Zusammensetzung
des Stellenplans ließen sich keine Auffälligkeiten fest-
stellen. Die Vermutung,
dass größere Kommunen, die größere Personal-
ressourcen als kleine
Kommunen besitzen, eine größere Akzeptanz für das
NKRS aufweisen, konnte
daher nicht bestätigt werden. Weiter konnte
auch kein Zusammenhang
zwischen der Einwohnergröße und den vor-
liegenden Erfahrungswerten
aus dem Modellprojekt des Landes Hessens und
den Geleitzügen
des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ermittelt
werden. Die Vermutung,
dass größere Kommunen einen höheren Informations-
stand besitzen, als
kleinere Kommunen konnte somit auch nicht belegt
werden. Alle Kommunen
stellen ihr Finanzwesen auf die doppelte Buch-
führung um. Die
so genannte „Erweiterte Kameralistik“, deren genauere
Betrachtung den Rahmen
dieser Arbeit sprengen würde, wird in keiner
Kommune eingesetzt
werden.
Auffällig war allerdings,
dass Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen und
interne Leistungsverrechnungen
bereits 11-mal in kameralen Haushalten
berücksichtigt
wurden. In einem Haushalt wurden sogar Budgets ge-
bildet. Nur eine untersuchte
Kommune gab an, dass keines der neuen
Elemente bisher genutzt
wurde. In über 92 % der untersuchten Kommunen
wurde die „reine“ Kameralistik,
somit um Zusatzrechnungen, erweitert.
Vier der Kommunen stellen
ihr Haushaltswesen bereits zum 01.01.2008
um, die restlichen
neun Kommunen stellen zum gesetzlich vorgegebenen
Termin um. Auffällig
war dabei, dass die vier zum 01.01.2008 umstellenden
Kommunen alle zusammen
an dem Gemeinschaftsprojekt beteiligt sind,
an dem auch die Gemeinde
Gemünden teilnimmt.
12 Kommunen führen
das NKRS im Rahmen einer interkommunalen Zu-
sammenarbeit ein. Bei
neun von diesen Kommunen wird dieses Ein-
führungsprojekt
von einer Unternehmensberatungsfirma begleitet.
Lediglich eine Kommune
hat noch keine Entscheidung getroffen, wie
die Umstellung logistisch
und strategisch erfolgen soll. Grundsätzlich
lässt die Auswertung
eindeutig erkennen, dass die Einführung des NKRS
für eine Kommune
eine außergewöhnliche Herauforderung darstellt.
Alle Kommunen haben
bereits Schulungen für ihre Beschäftigten, im
Bereich Wissenstransfer,
vorgenommen. In acht Kommunen wurden
schon Softwareschulungen
besucht.
Die Unterstützung
des Landes Hessens im Rahmen des Umstellungsprozesses
wird von den Kommunen
5-mal mit ausreichend und 8-mal mit nicht aus-
reichend beurteilt.
Diese Meinung spiegelt sich auch in der Beurteilung
der Qualität der
gesetzlichen Vorgaben wieder. Hier sind alle Kommunen
der Auffassung, dass
die Gesetze nicht klar formuliert sind, dass die Gesetze
zu spät verabschiedet
wurden und dass keine Planungssicherheit gegeben
war. Acht Kommunen
bezweifeln, dass die Regelungen zur Bewertung des
Anlagevermögens
den interkommunalen Vergleich erleichtern.
Ein weiterer Aspekt
der Befragung zielte daraufhin ab, ob die Kommunen
einen Zusammenhang
zwischen den strategischen Zielen des NSM und der
Einführung des
NKRS sehen. Zur besseren Darstellung der Zusammenhänge
dient die nachfolgende
Grafik.
Die untersuchten Kommunen sehen lediglich
in der Darstellung des
Ressourcenverbrauches und in der Gewährung
der Generationengerechtig-
keit ein Ziel, dass nicht ohne das NKRS erreicht
werden kann. Auffällig ist,
dass 10 Kommunen, also immerhin über
76 %, der Auffassung sind, dass die
Haushaltskonsolidierung auch mit der Kameralistik
zu schaffen sei. Dieses
überraschende Votum für die Kameralistik
könnte damit erklärt werden,
dass die Kommunen im Vogelsbergkreis, mit
Einwohnerzahlen von unter
20.000 Bürgerinnen und Bürgern,
alle relativ klein sind, das hat wiederum
zur Folge, dass die Haushaltspäne noch
relativ übersichtlich sind. Unter
diesem Aspekt sollte bei der Auswertung auch
die Transparenz der Mittel-
verwendung gesehen werden, die nach Auffassung
der meisten
Kommunen auch mit der Kameralistik erreicht
werden kann.
In diesem Zusammenhang
wurde weiter untersucht, welche Instrumente
des NKRS die Kommunen
als unverzichtbare Vorraussetzung, zur Er-
reichung der Ziele
des NSM, ansehen. Zur besseren Darstellung
dient die nachfolgende
Grafik.
Interessant ist hier
das klare positive Votum für die KLR und das Controlling.
Fast alle Kommunen
sprechen sich für die Ermittlung und Verwendung von
Kennzahlen aus. Die
Verwaltungen scheinen in der KLR und im Controlling
zwei geeignete Elemente,
im Hinblick auf die Verbesserung der
Steuerungsmöglichkeiten,
zu sehen. Eine klare Mehrheit sieht das
Berichtswesen als benötigtes
Instrument zur Erreichung der Ziele des
NSM an. Weiter sieht
eine knappe Mehrheit die Doppik als geeignetes
Buchführungssystem,
um die neuen Ziele zu unterstützen. Die Ver-
waltungsbuchführung,
also die Kameralistik im klassischen Sinn, wird
von fast allen Kommunen
als nicht notwendig angesehen, um die Ziele
des NSM zu erreichen.
Die Budgetierung, die die Verlagerung der
Ressourcenverantwortung
in die einzelnen Fachabteilungen vorsieht,
wird von einer knappen
Mehrheit, als nicht benötigtes Instrument an-
gesehen. Dies könnte
wieder mit der Größe der befragten Kommunen
zusammenhängen.
Einige Kommunen könnten der Auffassung sein, dass
ihre Verwaltungen so
klein und übersichtlich sind, dass die Budget-
planung von einer zentralen
Stelle vorgenommen werden kann.
Bezüglich der Höhe
der Kosten, die die Kommunen zur Einführung
des NKRS leisten müssen
und ihrer Einwohnerzahl konnte kein Zu-
sammenhang ermittelt
werden. Dies gilt für die bisher getätigten
und für die erwarteten
Kosten. Vier der fünf Kommunen, die das
NKRS zum 01.01.2008
einführen, schätzen die Gesamtkosten zwischen
100.000 Euro und 150.000
Euro ein. Ein Zusammenhang zwischen der
Einwohnerzahl der Kommune
und dem Zeitaufwand, zur Einführung
des NKRS, konnte auch
nicht erkannt werden.
Abschließend sollte
noch untersucht werden, ob die Ver-
waltungsbeschäftigten
der Einführung des NKRS positiver
gegenüberstehen,
als die politischen Mandatsträger. Eindeutige
Aussagen können
hierzu leider auch nicht gewonnen werden.